Aufbau des ZuwanderungsgesetzesDas
Zuwanderungsgesetz besteht aus insgesamt 15 Artikeln. In den ersten zwei
Artikeln
sind zwei neue Gesetze enthalten: das Aufenthaltsgesetz (AufenthG),
also das Gesetz über den Aufenthalt, die
Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet, und das so
genannte Freizügigkeitgesetz/EU (FreizügG/EU) über die allgemeine Freizügigkeit
von Unionsbürgern. Darüber hinaus
besteht das Zuwanderungsgesetz aus Änderungen
bereits vorhandener Gesetze.
Auf der
Rechtsgrundlage des Zuwanderungsgesetzes wurden bereits zwei Rechtsverordnungen
vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
erlassen. Die Beschäftigungsverfahrensverordnung (BeschVerfV) regelt die „Zulassung von im
Inland lebenden Ausländern zur Ausübung einer Beschäftigung“. Die
Beschäftigungsverordnung (BeschV) vom 22. November 2004 ist
dagegen eine
“Verordnung über die Zulassung von neu einreisenden Ausländern zur Ausübung
einer Beschäftigung“.
Eine
einzige neue Aufenthaltsverordnung (AufenthV) ersetzt vier
frühere Verordnungen: Durchführungsverordnung zum Ausländergesetz,
Ausländergebührenverordnung, Ausländerdatenübermittlungsverordnung und
Ausländerdateienverordnung. Zudem wurde eine
Integrationskursverordnung (IntV) erlassen, die die Durchführung von Integrationskursen
für Ausländer und Spätaussiedler regelt.